Teilnahmebedingungen der Haushaltgeräte-Aktion
Einen Förderbeitrag zu beantragen ist ausschliesslich Privatpersonen im Versorgungsgebiet der EKT und des EW Romanshorn vorbehalten. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Förderbeitrag. Die Förderbeiträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs vergeben. Das Förderprogramm endet mit der Vergabe des 1000. Förderbeitrags oder per 31. Dezember 2012.
- Unterstützt werden:
Kühlschränke der Energieeffizienzklasse A++ oder A+++
Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse A+++
Waschmaschinen der Effizienzklasse A+++/A.
Geräte der besten Effizienzklasse sind auf www.topten.ch aufgeführt. - Die Aktion gilt für alle Haushalte im Versorgungsgebiet der EKT und des EW Romanshorn
- Das Gerät muss nach dem 18. April 2012 in einem Thurgauer Geschäft oder einer Filiale (z.B. Elektrofachgeschäft, Migros, Coop, Fust) gekauft werden
- Das Gerät wird nach Bestätigung des Förderbeitrags gekauft
- Der Kühlschrank, das Gefriergerät oder die Waschmaschine muss im Thurgau eingesetzt werden
- Pro Haushalt wird maximal ein Gerät mit 200 Franken unterstützt (Kühlschrank, Gefriergerät oder Waschmaschine)
- Besitzer von Mehrfamilienhäusern können maximal vier Förderbeiträge à 200 Franken beantragen
- Die Haushaltgeräte-Aktion gewährt maximal 1000 Förderbeiträge
- Das Kaufnachweisformular muss innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung zusammen mit der Originalquittung eingereicht werden
- Der Anspruch auf den Förderbeitrag verfällt nach Ablauf der vier Wochen
- Veränderte oder unvollständige Formulare führen zu einer Ablehnung des Antrags
- Das Altgerät wurde fachgerecht entsorgt
- Teilzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht möglich
- Die Aktion endet mit der Auszahlung des 1000. Förderbeitrags oder am 31. Dezember 2012

